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Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe ist durch den § 13 SGB VIII – so scheint es zunächst einmal – geregelt. Gemäß dem Leistungsparagrafen werden im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen angeboten. Die Hilfen sollen sich beziehen auf die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt sowie auf die Förderung der sozialen Integration (§ 13 Abs. 1 SGB VIII). Durch diese eher allgemeine Leistungsbeschreibung wird deutlich, dass die Jugendsozialarbeit zwischen allgemeiner Jugendförderung gemäß § 11 SGB VIII und den Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27ff. SGB VIII angesiedelt ist (vgl. Wiesner 2015, § 13 RZ 1). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass andere Rechtskreise ebenfalls für die Förderung und Unterstützung von jungen Menschen zuständig sind: Im Rahmen der Berufsausbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt die Arbeitsverwaltung und das SGB III, im Bereich der Grundsicherung das SGB II und im Bereich der Schule greift oftmals die Zuständigkeit der Schulverwaltung und der entsprechenden Schulgesetze.
Innerhalb der Kinder- und Jugendhilfestatistik spielt die Jugendsozialarbeit nur eine untergeordnete Rolle. So fehlen beispielsweise Angaben zu den konkreten Angeboten und Leistungen sowie Informationen zu den jungen Menschen, die diese Angebote und Leistungen in Anspruch nehmen, vollständig. Die KJH-Statistik beschränkt sich auf die Erfassung der Einrichtungen, Plätze und der tätigen Personen sowie die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Leistungen gemäß § 13 SGB VIII. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können einige Eckpunkte aufgezeigt werden. Dabei sind die Übergänge und Überschneidungsbereiche zu anderen Rechtskreisen zu berücksichtigen.

 

Aktuelles

Unter dem Motto „Kinder- und Jugendhilfe in Krisenzeiten“ wird am 22. März 2024 der Kinder- und Jugendhilfereport 2024 vorgestellt.

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Anlässlich des 25-jährigen Bestehens von KomDat bringt die AKJStat eine Jubiläumsausgabe heraus. In dem bislang umfangreichsten Heft der KomDat-Geschichte werden neben diverser Rückblicke auf ein viertel Jahrhundert mit dem Informationsdienst Ergebnisse aller Teilstatistiken zur...

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Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik veröffentlicht den „Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021“ mit aktuellen Daten zu einem Bereich, der im Fokus aktueller Reformen und Herausforderungen steht.

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Monitoring

Publikationen

KomDat-Beiträge zu diesem Thema sind im Gesamtüberblick im Menüpunkt „KomDat“ zu finden.

Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik (2021): Kinder- und Jugendhilfereport. Extra. Eine kennzahlenbasierte Kurzanalyse. Dortmund. URL: http://www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/Kinder-_und_Jugendhilfereport_Extra_2021_AKJStat.pdf [Download]

Schilling, M. (2019): Jugendsozialarbeit. In: Autorengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik: Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse, Opladen, Berlin, Toronto.

Pothmann, J. (2015): Keine einfachen Antworten … Hinweise zu den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Jugendsozialarbeit. In: Dreizehn. Heft 13. S. 10-14. URL:  http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/Dreizehn_Heft13_WEB.pdf [Download]

Schilling, M./Gängler, H./Züchner, I./Thole, W. (2013): Soziale Arbeit quo vadis? Programmatische Entwürfe auf empirischer Basis. Weinheim und Basel.

Ansprechpersonen

Kopp, Katharina

Telefon: +49 (231) 755 - 8183
katharina.kopp@tu-dortmund.de