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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat den Anspruch, ihre Website und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.akjstat.tu-dortmund.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 08.01.2026
Zuletzt geprüft am: 08.01.2026

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die in den Webauftritt eingebundenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte. Sofern Alternativtexte vorliegen, wurden diese mithilfe der Campus-KI ChatGPT 5 erstellt.

Gründe:

  • Die bereitgestellten PDF-Dokumente werden sukzessive in ein barrierefreies Format überführt.
  • Nicht alle Grafiken konnten bisher mit Alternativtexten hinterlegt werden. Diese werden sukzessive ergänzt.

Feedback und Kontaktangaben 

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

TU Dortmund
Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Vogelpothsweg 78 (CDI-Gebäude)
44227 Dortmund
Tel. 0231/755-5557
Fax 0231/755-5559
E-Mail: forschungsverbund.fk12@tu-dortmund.de

Feedback:
Wenn Sie Kontakt zur Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Thema Barrierefreiheit aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 
40219 Düsseldorf