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Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik

Die Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) ist eine amtliche Statistik und erfasst wesentliche Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die bundesrechtlichen Regelungen zur Statistik sind in den §§ 98-103 SGB VIII festgelegt. Sie wird zumeist jährlich als Vollerhebung durchgeführt, für die die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und teilweise der freien Jugendhilfe auskunftspflichtig sind. Bei einer Vollerhebung werden alle relevanten Tatbestände erhoben, so dass keine Verzerrungen – wie zum Teil bei repräsentativen Verfahren – entstehen. Die Erhebungsergebnisse, die von den Statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, dienen u. a. der Weiterentwicklung des SGB VIII, der Sozialberichterstattung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, der örtlichen und überörtlichen Jugendhilfeplanung und der sekundäranalytischen Forschung.

Literatur

  • Pothmann, J. (2018): Kinder- und Jugendhilfestatistik. In: Böllert; K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Wiesbaden. S. 1413-1432.
  • Schilling, M. (2016): Kinder- und Jugendhilfestatistik. In: Schröer, W./Struck, N./Wolff, M. (Hrsg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim und Basel. S. 737-750.
  • Schilling, M. (2016): Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 bis 103 SGB VIII). Unter: http://www.sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S189.pdf [Download]
  • zum Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung: Fendrich, S./Pothmann, J./Tabel, A. (2018): Monitor Hilfen zur Erziehung 2018. S. 82ff. URL: http://www.hzemonitor.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/documents/Monitor_Hilfen_zur_Erziehung_2018.pdf [Download]